Es gibt keine zweite Chance für das erste Kennenlernen. Aus diesem Grund nehmen wir uns beim ersten Beratungstermin sehr viel Zeit für Sie. Ihr Wünsche und Fragen sind uns wichtig. Wir werden uns zunächst bei der Untersuchung einen Überblick über die Zähne, Kieferstellung und die Kaufunktion verschaffen. Dann zeigen wir alle sinnvollen Möglichkeiten der kieferorthopädischen Behandlung, die von kleinen ästhetischen Korrekturen, bis zu sehr umfassenden und langwierigen Behandlungen reichen können. Unsere Grundprinzipien sind dabei, den Patienten so umfassend wie nur möglich über den Therapieverlauf, die Risiken, Dauer und Kosten der Behandlung aufzuklären. Dabei stehen wir auf dem Standpunkt, dass auch eine anspruchsvolle Kieferorthopädie für den Patienten bezahlbar bleiben muss. Unsere Rolle sehen wir hier als Vermittler von Informationen, nicht als Verkäufer. Nach dem ersten Beratungstermin sollten Sie sich zunächst einmal Bedenkzeit nehmen, bevor wir dann zur Erstellung eines konkreten Behandlungsplans diagnostische Unterlagen von Ihnen erstellen.
Mit vielen Zahn- und Kieferfehlstellungen kann man tatsächlich alt und glücklich werden, ohne irgendwelche größeren gesundheitlichen Nachteile befürchten zu müssen. In anderen Fällen ist es aber unerlässlich, nicht nur die Symptome zu behandeln, sondern auch die Ursachen der Zahn- und Kieferfehlstellungen zu erkennen und konsequent zu beseitigen. Es gibt kaum einen kieferorthopädischen Behandlungsfall, bei dem es eine klar vorgegebene, beste Lösung gäbe. Wir bieten daher, sofern es möglich ist, unseren Patienten mehrere, realistische Lösungsmöglichkeiten mitsamt ihrer Vor- und Nachteile zur Entscheidung an. Unsere Patienten können bei diesem Entscheidungsprozess auf den enormen Wissensstand und Erfahrungsschatz vertrauen, der seit Bestehen unserer Praxis in den vergangenen 60 Jahren gesammelt worden ist. Alle Ärzte nehmen regelmäßig an Fortbildungskursen teil und tauschen sich intern über Neuigkeiten aus. So können wir unserem Anspruch gerecht werden, dass unsere Beratung, die Behandlungsplanung und die Behandlung selbst, immer dem aktuellen Stand der modernen Kieferorthopädie entsprechen. In die Planung fließen neben den ästhetischen Wünschen der Patienten und unseren diagnostischen Befunden, funktionsverbessernde Überlegungen und ganzheitliche Aspekte ein. Wenn notwendig, arbeiten wir in einem Netzwerk von Spezialisten und schaffen in Zusammenarbeit mit Zahnarzt, Kieferchirurgen, Orthopäden, HNO-Arzt oder Neurologen die Voraussetzung für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung. Die Kooperation und Erfahrungsaustausch mit Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten ist dabei ebenso selbstverständlich. Alles in allem steht aber stets der Patient als Individuum im Zentrum unserer Bemühungen. Die Kieferorthopädie bietet heute eine Fülle von überzeugenden Behandlungskonzepten für nahezu jeden Patienten. Wir werden schon die passende Lösung für Sie finden.
Wir sehen unsere besondere Verantwortung darin, unseren Patienten alle aktuellen und vor allem effizienten Behandlungsmöglichkeiten bieten zu können und sie bei der Wahl fair zu beraten. Unsere kieferorthopädischen Behandlungen sind aus diesem Grunde immer individuell abgestimmt. Da wir nahezu alle Behandlungsgeräte in unserem eigenen, hochspezialisierten Techniklabor herstellen können und zudem auch eine Reihe von eigenen Gerätemodifikationen entwickelt haben, können wir für unsere Patienten nicht nur individuelle Behandlungskonzepte anbieten, sondern ermöglichen auch eine faire Finanzierung.
Gerade, weil Zeit ein kostbares und knappes Gut ist, arbeiten wir mit ungewöhnlich kurzen Behandlungszeiten. Die Planung des optimalen Behandlungsbeginns im Einklang mit der individuellen Reaktionslage und sehr effizienten Therapietechniken sichern überraschend schnelle Behandlungsfortschritte. Die Behandlungsdauer kann ein erfahrener Kieferorthopäde in den meisten Fällen recht genau angeben. Das zwingt jedoch zu diszipliniertem Arbeiten und Einhalten des Zeitplans, sowohl vonseiten des Patienten als auch des Kieferorthopäden. Die Behandlungszeiten sind in Deutschland im Vergleich zu vielen Nachbarländern mit ebenfalls moderner Kieferorthopädie im Durchschnitt sehr lang. Moderne kieferorthopädische Behandlungen dauern zwischen 6 und 24 Monaten, wobei der letzte Wert nur sehr selten überschritten werden muss. In Deutschland liegt die durchschnittliche Behandlungszeit aufgrund kassenzahnärztlicher Vorgaben bei 32 Monaten, also weit darüber. In unserer Praxis bemühen wir uns durch eine effizienzbasierte Abfolge von Therapieschritten, den Einsatz der festsitzenden Behandlungsgeräte möglichst unter 9 Monaten zu halten. Darüber hinaus ist jede Zahnspange und jede kieferorthopädische Behandlung immer auch eine Belastung, sowohl in psychosozialer, als auch in hygienischer Hinsicht und sollte deshalb möglichst gering gehalten werden. Die Behandlungszeit ist also ein wichtiges Merkmal, an der Patienten erkennen können, ob eine zeitgemäße kieferorthopädische Behandlung erfolgt oder nicht.
Nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung, die ja oft mehrere Jahre gedauert und erhebliche finanzielle Kosten verursacht hat, stellt sich für den Patienten zu Recht die Frage: Wie stabil ist denn nun das erzielte Behandlungsergebnis? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz eindeutig: Zähne können sich in ihrer Stellung grundsätzlich ein Leben lang verändern und es gibt eine Fülle von Faktoren, die den Zustand des Zahnhalteapparats beeinflussen. Hormonelle Veränderungen, z. B. während der Schwangerschaft, Ernährung, Rauchen, individuelle Gewohnheiten, wie nächtliches Knirschen, sind solche Faktoren, die erneute Zahnstellungsveränderungen begünstigen können. Die Rolle der Weisheitszähne ist in diesem Zusammenhang noch nicht eindeutig geklärt. Fakt ist aber, dass bei der weitaus überwiegenden Zahl der Mitteleuropäer die Platzverhältnisse im Kiefer so beengt sind, dass schon die Keime der Weisheitszähne zumeist verlagert sind. Wir gehen in unserer Praxis sehr individuell und nachhaltig auf dieses Thema ein und empfehlen in der Regel eine Entfernung dieser Keime zu einem Zeitpunkt, an dem Weisheitszähne zumeist noch gar keine Wurzeln ausgebildet haben und daher die Entfernung einfach und ohne große Beeinträchtigung des Patienten möglich ist. Die Retentionsdauer ist sehr unterschiedlich und muss für jeden Patienten individuell entschieden werden. Bei komplizierten Erwachsenenbehandlungen dauert die Retentionsphase in der Regel länger als bei einfachen Behandlungen Jugendlicher. Eine sorgfältige und möglichst lange Retention ist letztlich der einzige Garant zum Schutz vor einem Rezidiv. Grundsätzlich gilt: je besser das Behandlungsergebnis, also die Einstellung einer korrekten Verzahnung ist, desto stabiler ist das Ergebnis. Es gilt aber auch: Je größer die Zahnbewegungen waren, umso mehr kann es zu einem Rezidiv (Rückfall nach der Behandlung) kommen. Wir empfehlen deshalb eine sehr sorgfältige Nachbehandlung zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. Die für den Patienten komfortabelste Lösung ist in der Regel der sog. Retainer, ein dünner Draht aus einem Hightech-Material, der hinter die Frontzähne geklebt wird. Da er quasi unsichtbar ist und in keiner Weise behindert, kann er über viele Jahre belassen werden und so für die nötige Stabilisierung sorgen. Sollte aus anatomischen Gründen das Kleben eines solchen Retainers nicht möglich sein, gibt es aber auch noch andere sinnvolle Alternativen, wie Retentionsschienenoder Retentionsspangen. Es gibt also eine Reihe von individuellen Lösungen, sodass unsere Patienten ein Leben lang stolz auf Ihre Zähne sein können.
Bei Kindern: Das Gesundheits-Modernisierungsgesetz von 2004 regelt die Erstattungsleistungen der Krankenkassen. Demnach werden Ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen durch unterschiedliche Behandlungsbedarfsgrade in „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG) von 1 (leichter Fall) bis 5 (hoher Behandlungsbedarfsgrad) eingeteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten der KIG-Gruppen 3 bis 5. Das betrifft also nur noch die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Leichtere Fälle werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, obwohl aus zahnmedizinischer Sicht dennoch ein z. T. erheblicher Behandlungsbedarf besteht. Zuzahlungen: Bei Kindern verlangen die Krankenkassen einen Eigenanteil von 20 % oder 10 % der Gesamtkosten. Dieser Eigenanteil verteilt sich über die gesamte Behandlungsdauer. In jedem Behandlungsquartal wird Ihnen eine detaillierte Eigenanteilsrechnung zugeschickt. Die Rechnungsbeträge sind unterschiedlich hoch. Sie richten sich danach, was exakt an kieferorthopädischen Leistungen in den vergangenen drei Monaten bei Ihrem Kind erbracht wurden. Der Eigenanteil wird Ihnen jedoch als Motivationsbonus zurückgezahlt, sofern die KFO-Behandlung erfolgreich beendet wurde. Etwaig vereinbarte Zusatzleistungen und Mehrkosten sind von dieser Regel ausgenommen.
Außervertragliche Leistungen und Mehrkosten: Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat man den Anspruch auf Kostenübernahme für Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Wir Kieferorthopäden sind gesetzlich verpflichtet, unsere Patienten über Behandlungsalternativen zu informieren, die z. T. erhebliche Vorteile hinsichtlich Risiken, Behandlungsdauer und Kampfort bieten. Diese außervertraglichen Leistungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die man dann später nicht erstattet werden. Wir bieten zinsfreie Ratenzahlungen für diese Leistungen an, da wir überzeugt sind, dass möglichst jeder Patient an den Fortschritten moderner Behandlungstechniken teilhaben sollte. In jedem Fall ist es für Sie als Patient sinnvoll, sich vor dem ersten Besuch in unserer Praxis über private Zusatzversicherungen für KFO zu informieren.
Bei Erwachsenen: Schon seit 1993 werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung Erwachsener nicht mehr übernommen. In Ausnahmefällen, wie bei schweren Kieferfehlstellungen, die neben der kieferorthopädischen Korrektur auch einen kieferchirurgischen Eingriff benötigen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Behandlung. Da Komfortlösungen oder ästhetische Aspekte, die gesetzliche Krankenkasse unberücksichtigt bleiben, ist es auch hier ratsam, sich über private Zusatzversicherungen zu informieren. Bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist die Kostenübernahme von dem gewählten Tarif abhängig und zumindest bei den privaten Krankenversicherungen meist vollständig. Beihilfestellenorientieren sich im Erstattungsverhalten in der Regel an den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.